Spenden

Spenden werden ausschließlich und unmittelbar für die Verwirklichung des Stiftungszweckes verwendet. Sie sind von der Steuer absetzbar.

  • Die Mitarbeiter der Stiftung arbeiten alle ehrenamtlich und erhalten keine Aufwandsentschädigungen
  • Mit Ausnahme von Schulgeldern/Stipendien werden Sachspenden – nur gegen Nachweis – geleistet.
  • Die meisten Projekte werden persönlich von unserem Team kontrolliert. Dabei tragen die Teammitglieder die Reisekosten selbst.
  • D.h. Alle Spenden kommen zu 100% direkt beim Projekt an!

Bankverbindung

Überweisungen können auf das Spendenkonto der Stiftung (s.u.) unter Angabe des Verwendungszweckes „Spende“ erfolgen.

Gerhard und Marianne Berger – Stiftung
IBAN: DE25 6709 2300 0009 5622 06
Volksbank Kurpfalz
BIC: GENODE61WNM

Bitte geben Sie im Überweisungstext den Spendenzweck und Ihren Namen und Adresse an, damit wir uns bei Ihnen bedanken und eine steuerlich absetzbare Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) verschicken können. Für Zuwendungen unter €300,— genügt auch die Vorlage des Überweisungsträgers beim Finanzamt.

Zustiftungen

Es ist auch möglich, Zustiftungen in das Stiftungsvermögen vorzunehmen. Diese Mittel erhöhen das Grundkapitel der Gerhard und Marianne Berger – Stiftung dauerhaft und unterstützen somit die Leistungsfähigkeit der Stiftung bei der Verwirklichung des oben genannten Stiftungszweckes.

Zustiftungen können, wie oben aufgeführt, per Überweisung erfolgen. Der Verwendungszweck muss jedoch ausdrücklich als „Zustiftung“ gekennzeichnet sein. Sollte eine Zuwendung an die Stiftung nicht eindeutig mit dem Vermerk „Zustiftung“ gekennzeichnet sein, muss die Stiftung von einer Spende ausgehen.